Fehlverhalten wird konsequent bestraft

Beitrag vom BFV

m.d.B. um Beachtung

Fehlverhalten wird konsequent bestraft:

 

Der Berliner Fußball-Verband veröffentlicht ab sofort regelmäßig Sportgerichtsurteile. So wird dokumentiert, dass Gewalt auf Berlins Fußballplätzen nicht toleriert wird. Heute Teil 2.

In den vergangenen Wochen war vermehrt über Zwischenfälle und damit verbundene Spielabbrüche auf den Berliner Fußballplätzen zu lesen. Die Präventionsarbeit des BFV in Form von Schulungen, Seminaren und Kampagnen zu Themen der Gewalt im Fußball trägt bereits dazu bei, den respektvollen Umgang miteinander zu fördern. Kommt es dennoch zu Zwischenfällen auf den Sportplätzen, werden von den Spruchinstanzen Strafen verhängt und entsprechend durchgesetzt. Um zu zeigen, dass Gewalt und Aggressivität keinen Platz im Berliner Fußball hat und das Sportgericht derartiges Verhalten auf das Schärfste sanktioniert, veröffentlicht der BFV ab sofort regelmäßig verhängte Strafen gegen Vereine und einzelne Spieler. Der Sachverhalt wird neben der Strafe anonymisiert geschildert. Heute Teil 2.

Beispiel 1: 15 Wochen Sperre

Gegenüber standen sich zwei Berliner Herrenmannschaften in einem Spiel der Kreisliga A. In der 59. Spielminute erhielt Spieler A des Heimvereins die gelb/rote Karte. Dieser weigerte sich, das Spielfeld zu verlassen und versuchte permanent, an den Schiedsrichter heran zu kommen. Nur mit Hilfe der Spieler seines eigenen sowie des gegnerischen Teams gelang es schließlich, Spieler A des Feldes zu verweisen. Während er zurückgehalten wurde, äußerte Spieler A Beleidigungen und gestikulierte mit Drohgebärden in Richtung des Schiedsrichters, der daraufhin das Spiel abbrach.

Spieler A wurde aufgrund seiner Vergehen insgesamt 15 Wochen lang für jeglichen Spielbetrieb innerhalb des Berliner Fußball-Verbandes gesperrt.

Beispiel 2: 800 Euro Geldstrafe für das Abbrennen von Pyrotechnik

In einem Spiel der Freizeitliga brannte eine Personengruppe, die eindeutig dem Gästeverein zugeordnet werden konnte, zu Beginn der Partie Pyrotechnik ab. Zu Beginn des Spiels, als sich Mannschaften sowie Schiedsrichter bereits auf dem Spielfeld befanden, warfen die oben genannten, teilweise vermummten Personen pyrotechnische Gegenstände auf den Platz. Besonders der Trainer der Heimmannschaft sah sich einer erheblichen Gefährdung entgegengesetzt, als ein brennender Gegenstand nur knapp seinen Kopf verfehlte.

Aufgrund der besonderen Schwere des Vorfalls und der Tatsache, dass es sich hierbei bereits um den dritten Fall dieser Art von Seiten des Gastvereins handelte, wurde eine Strafe in Höhe von 800 Euro festgelegt. Weiterhin hat der Gastverein die Kosten für die Reparatur sämtlicher entstandener Schäden am Spielfeld des Heimvereins zu tragen. Kommt der Verein der Aufforderung nicht nach, wird die betroffene Mannschaft vom Spielbetrieb der Freizeitliga suspendiert. In der Verhandlung wurde zudem festgehalten, dass es bei einem weiteren Vorfall dieser Art zu weitreichenden Konsequenzen für den besagten Verein kommen wird.

Beispiel 3: Schwarze Liste

Ein besonders schwerer Fall ereignete sich in einer Partie der Herren-Bezirksliga: In der 77. Spielminute grätschte Spieler A des Gastvereins einem Gegenspieler mit gestrecktem Bein und offener Sohle, ohne Chance den Ball zu treffen, von hinten in die Beine. Als der Schiedsrichter Spieler A daraufhin die Rote Karte zeigte, schlug er ihm diese aus der Hand und versuchte, ihm mit der rechten Faust in das Gesicht zu schlagen. Nur die Tatsache, dass der Unparteiische ausweichen konnte, verhinderte eine weitere Tätlichkeit. In der Folge musste Spieler A von mehreren seiner Mitspieler zurückgehalten werden. Als dieser losgelassen wurde, rannte er auf seinen Gegenspieler zu und würgte diesen mehrere Sekunden lang, bevor er schließlich das Spielfeld verließ.

Bei der Verhandlung wurde berücksichtigt, dass der Spieler zuvor bereits 6 Spiele Sperre aufgrund einer Tätlichkeit absitzen musste. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Spieler A um einen Wiederholungstäter handelt, veranlasste das Sportgericht dessen Aufnahme in die Schwarze Liste: Die „Schwarze Liste“ des Verbandes enthält Namen und Personen, die von keinem Verbandsverein als Mitglieder geführt werden dürfen. Spieler A darf nicht länger am Spielbetrieb des Berliner Fußball-Verband teilnehmen.