Kinderschutz im Sportverein

Der BFV bietet Schulungsangebote zum Kinderschutz an.

Wer Interesse hat, eine dieser Schulungen zu besuchen, meldet sich bitte bei mir.

Gruß, Marion

 

Spezielle Schulungsangebote zu Kinderschutz im Sportverein

In den vergangenen Jahren und auch in jüngster Zeit werden in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen immer häufiger Fälle von Kindesmisshandlungen und -missbrauch bekannt. Da die Berliner Sportvereine eine sehr große Zahl von Kindern und Jugendlichen betreuen, wurde gemeinsam im April 2010 beim Landessportbund Berlin in Zusammenarbeit mit der Sportjugend Berlin und dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk sowie den Berliner Vereinen und Verbänden, eine Erklärung zum Kinder- und Jugendschutz unterzeichnet.

Der Appell richtet sich gezielt an die Öffentlichkeit, dass Kinder und Jugendliche Wertschätzung und Anerkennung sowie gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen und den Schutz der Gemeinschaft benötigen. So unterstützen die Unterzeichner auch die gesetzliche Regelung, die alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter verpflichtet, ab dem 1. Mai 2010 ein erweitertes polizeiliches

Führungszeugnis vorzulegen, sofern sie das 18. Lebensjahr überschritten haben und mit Kindern bzw. Jugendlichen arbeiten. Der BFV ist bereits seit demJahr 2008 im Kinder- und Jugendschutz aktiv und führte diese Regelungen bereits vor der öffentlichen Diskussion zum Thema Missbrauch ein. Diese Maßnahmen bedeuten keinen Generalverdacht für alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter im

Sport, sondern vielmehr eine Schutzmaßnahme für die vielen tausend Kinder, die im Fußballsport aktiv sind.

Aus diesem Grund empfehlen wir den zuständigen Jugendleitungen in Sportvereinen und Sportverbänden die Teilnahme an entsprechenden Bildungsveranstaltungen. Wir möchten alle verantwortlichen ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Kinderschutz sensibilisieren und für den Umgang in schwierigen Situationen qualifizieren.

Basisseminar Themen:

• Was verstehen wir unter sexualisierter Gewalt?

• Definition, Zahlen und Fakten

• Täterstrategien

• Einschätzung des Gefährdungsrisikos im Verein

• Besondere Vorgehensweisen bei Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt

• Wie können sich Mitarbeiter/-innen selbst schützen?

Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis von Sportvereinen und Diskussionen soll ein erster Überblick vermittelt werden.

Termine: (14-Z-00352) – Mittwoch, 27.08.2014

, 18.00-21.00 Uhr

 

(14-Z-00353) – Mittwoch, 03.12.2014, 18.00-21.00 Uhr

 

Ort: BFV-Geschäftsstelle

LSB-Referentin: Iris Jensen, Beauftragte für Prävention sexualisierter Gewalt im Sport

des Landessportbundes Berlin e.V.

 

 

Anmeldung: Landesleistungszentrum Richard Genthe,

Kerstin Grünheit, Am Kleinen Wannsee 14, 14109 Berlin,

Tel.: 89 69 94-88, kerstin.gruenheit@berlinerfv.de