{"id":58,"date":"2013-11-07T14:07:18","date_gmt":"2013-11-07T12:07:18","guid":{"rendered":"http:\/\/neu.blau-weiss-spandau.de\/?page_id=58"},"modified":"2019-08-15T09:15:27","modified_gmt":"2019-08-15T07:15:27","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.blau-weiss-spandau.de\/wordpress\/verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><b>Satzung des FV Blau-Weiss Spandau 1903 e.V.<\/b><\/p>\n<p><b>Allgemeine Bestimmungen<\/b><br \/>\n\u00a7 1 Name, Rechtsform, Wappen<br \/>\n\u00a7 2 Zweck, Aufgaben<br \/>\n\u00a7 3 Zugeh\u00f6rigkeit<br \/>\n\u00a7 4 Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\n\u00a7 5 Verschiedenes<\/p>\n<p><b>Mitgliedschaft<\/b><br \/>\n\u00a7 6 Mitglieder<br \/>\n\u00a7 7 Erwerb der Mitgliedschaft<br \/>\n\u00a7 8 Rechte der Mitglieder<br \/>\n\u00a7 9 Pflichten der Mitglieder<br \/>\n\u00a710 Ende der Mitgliedschaft<br \/>\n\u00a711 Beitr\u00e4ge und Vereinsgeb\u00fchren<br \/>\n\u00a712 Strafen und Beschwerden<\/p>\n<p><b>Organe<\/b><br \/>\n\u00a713 Organe<br \/>\n\u00a714 Die Mitgliederversammlung<br \/>\n\u00a715 Der Vorstand<br \/>\n\u00a716 Aufgaben des Vorstands<br \/>\n\u00a717 Der Ehrenrat<\/p>\n<p><b>Verschiedenes<\/b><br \/>\n\u00a7 18 Haftungsausschuss<br \/>\n\u00a7 19 Vereinsverm\u00f6gen<br \/>\n\u00a7 20 Vereinsaufl\u00f6sung<\/p>\n<h4>Allgemeine Bestimmungen<\/h4>\n<p><b>\u00a7 1 Name, Rechtsform, Wappen<\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-size: inherit;\">Der am 10.08.1903 gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen Fu\u00dfballverein (FV) Blau \u2013 Weiss Spandau 1903 e.V. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin-Spandau und ist in das Vereinsregister unter der Nummer 95 VR 9661 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. Das Vereinswappen besteht aus einem blauen Dreieck, wobei die Spitze nach unten zeigt. Im Dreieck befindet sich ein B\u00e4r. Die Vereinsfarben sind blau und wei\u00df.<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 2 Zweck, Aufgaben<\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-size: inherit;\">Zweck und Aufgaben des Vereins sind:<\/span><\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"font-size: inherit;\">die F\u00f6rderung des Fu\u00dfballsports<\/span><\/li>\n<li>die F\u00f6rderung und Pflege des Fu\u00dfball-Amateursports<\/li>\n<li>die F\u00f6rderung und Pflege des Fu\u00dfball-Jugend- und Kindersports<\/li>\n<li>die F\u00f6rderung und Pflege des Fu\u00dfball-Breiten- und Freizeitsports<\/li>\n<\/ul>\n<p>(2) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke zugunsten der Allgemeinheit im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br \/>\n(3) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und erstrebt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Einnahmen und Gewinne sind ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzig zu verwenden. Die Vereinsmitglieder d\u00fcrfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Vereinsmitglied auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Der Verein ist politisch, religi\u00f6s und rassisch neutral.<\/p>\n<p><b>\u00a7 3 Zugeh\u00f6rigkeit<\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-size: inherit;\">Der Verein ist Mitglied im Landessportbund Berlin e.V. (LSB), im Berliner Fu\u00dfballverband e.V. (BFV) und den zust\u00e4ndigen Fachverb\u00e4nden bez\u00fcglich seiner Abteilungen. Der Verein und seine Mitglieder erkennen die vom Deutschen Fu\u00dfballbund (DFB) und den \u00fcbrigen Verb\u00e4nden erlassenen Bestimmungen an und leiten in diesem Rahmen die Amateurabteilung. Sie verpflichten sich, die von den Organen der genannten Verb\u00e4nde erlassenen Beschl\u00fcsse zu befolgen und deren Entscheidungen anzuerkennen. Die vom DFB im Rahmen seiner Zust\u00e4ndigkeit erlassenen Satzungsbestimmungen, Ordnungen und Entscheidungen der DFB-Organe sind f\u00fcr den Verein und seine Mitglieder unmittelbar verbindlich. Der Verein \u00fcbertr\u00e4gt f\u00fcr den vorgenannten Zweck dem BFV seine eigene Vereinsgewalt \u00fcber seine Mitglieder zur Aus\u00fcbung. Gleichzeitig erm\u00e4chtigt er den BFV, die diesem zur Aus\u00fcbung \u00fcberlassenen Vereinsgewalt auch weiter an den DFB zur Aus\u00fcbung zu \u00fcbertragen. Solange der BFV und der DFB nicht im konkreten Fall Vereinsgewalt aus\u00fcben, ist der Verein in der Aus\u00fcbung nicht beschr\u00e4nkt. Der Austritt aus dem BFV kann nur durch \u00be &#8211; Mehrheit einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/span><\/p>\n<p><b style=\"font-size: inherit;\">\u00a7 4 Gesch\u00e4ftsjahr<\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-size: inherit;\">Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 5<\/b> <b>Verschiedenes<\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-size: inherit;\">Der Verein wird ehrenamtlich geleitet. Er ist berechtigt, haupt- oder nebenamtliche Kr\u00e4fte zu besch\u00e4ftigen.<\/span><\/p>\n<h4>MITGLIEDSCHAFT<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 6 Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p><b><\/b>Der Verein hat ordentliche und au\u00dferordentliche Mitglieder. Ordentliche Mitglieder sind: aktive und passive Mitglieder, die gesch\u00e4ftsf\u00e4hig sind, sowie Ehrenmitglieder. Au\u00dferordentliche Mitglieder sind: Jugendliche, nicht voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hige sowie f\u00f6rdernde Mitglieder.<\/p>\n<p>Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung ernannt.<\/p>\n<p><b>\u00a7 7 Erwerb der Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-size: inherit;\">Jede Person kann Mitglied werden. Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag, der eigenh\u00e4ndig unterschrieben werden muss. Bei der Antragstellung Jugendlicher ist zus\u00e4tzlich die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Antragsteller ist hier\u00fcber zu informieren. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Ersten eines Monats. Damit unterwirft sich das Mitglied den Satzungen und Ordnungen des Vereins und der Verb\u00e4nde, denen der Verein angeh\u00f6rt.<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 8 Rechte der Mitglieder<\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-size: inherit;\">Jedes Mitglied hat das Recht am Vereinsleben umfassend teilzunehmen und alle Einrichtungen des Vereins zu nutzen. Die ordentlichen Mitglieder haben volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Sie besitzen das Wahlrecht nach mindestens einj\u00e4hriger Vereinszugeh\u00f6rigkeit. Jedem Mitglied ist auf Verlangen eine Satzung auszuh\u00e4ndigen. Bei Erscheinen einer Vereinszeitung kann jedes Mitglied ein Heft anfordern. Bei vereinsinternen Strafen des Vorstands steht jedem Mitglied das Beschwerderecht zu, den Ehrenrat anzurufen N\u00e4heres regelt \u00a7 12.<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 9 Pflichten der Mitglieder<\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-size: inherit;\">Die Ziele des Vereins zu f\u00f6rdern. Die Mitgliedesbeitr\u00e4ge im Voraus zu entrichten. Die Beitragsordnung ist zu beachten. Mit der Aufnahme ist f\u00fcr jedes Mitglied diese Satzung bindend. Beschl\u00fcsse und Anordnungen des Vorstands sind verpflichtend und zu befolgen. Adressen\u00e4nderungen sind der Gesch\u00e4ftsstelle umgehend bekannt zugeben. Die \u00dcbernahme einer Funktion in einem anderen Verein ist dem Vorstand anzuzeigen.<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 10 Ende der Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-size: inherit;\">(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds. Nach Beendigung der Mitgliedschaft sind alle dem Verein geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nde zur\u00fcckzugeben. Auch der Mitgliedsausweis ist zur\u00fcckzureichen, andernfalls wird eine Verlustgeb\u00fchr f\u00e4llig. Die schriftliche Austrittserkl\u00e4rung muss bei der Gesch\u00e4ftsstelle eingehen. F\u00fcr den Austritt gilt eine viertelj\u00e4hrliche K\u00fcndigungsfrist. Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen bei schwerem Versto\u00df gegen die Satzung, bei Beitragsr\u00fcckstand von mehr als sechs Monaten und bei sonstigem vereinssch\u00e4digenden Verhalten. Ausschlussantr\u00e4ge kann jedes ordentliche Mitglied stellen. Der Vorstand entscheidet \u00fcber diese Antr\u00e4ge und teilt das Ergebnis den Beteiligten schriftlich mit; wobei auf die Beschwerdem\u00f6glichkeit beim Ehrenrat hinzuweisen ist.<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 11 Beitr\u00e4ge und Vereinsgeb\u00fchren<\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-size: inherit;\">(1) Es werden Beitr\u00e4ge erhoben.<\/span><\/p>\n<p>Bestimmungen \u00fcber Beitr\u00e4ge und Vereinsgeb\u00fchren sind der Beitragsordnung zu entnehmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Strafen und Beschwerden<\/strong><\/p>\n<p><b><\/b>Verst\u00f6\u00dfe von Mitgliedern im sportlichen Bereich oder durch sonstiges vereinssch\u00e4digendes Verhalten k\u00f6nnen vom Vorstand bestraft werden durch Verweis, Untersagung der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen, Vereinsausschluss. Die Entscheidung ist schriftlich mitzuteilen, wobei auf die Beschwerdem\u00f6glichkeit beim Ehrenrat hinzuweisen ist. Beschwerden gegen Bestrafungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe beim Ehrenrat m\u00f6glich. Dessen Entscheidung ist ebenfalls schriftlich den Betroffenen mitzuteilen.<\/p>\n<h4>ORGANE<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 13 Organe<\/strong><\/p>\n<p><b><\/b>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ul>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<li>der Ehrenrat<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>\u00a7 14 Die Mitgliederversammlung (MV)<\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-size: inherit;\">Die MV ist das oberste Beschlussorgan. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Vereinsmitglieder. Die ordentliche &#8211; regelm\u00e4\u00dfige \u2013 MV findet einmal im Gesch\u00e4ftsjahr statt. Auf Verlangen des Vorstands oder 1\/3 der Mitglieder kann bei einem wichtigen Grund eine au\u00dferordentliche MV einberufen werden. Der Termin f\u00fcr jede MV ist sp\u00e4testens 3 Wochen vorher bekannt zugeben. Die Bekanntgabe erfolgt durch Aushang im Vereinsheim und\/oder durch \u00f6ffentlichen Aushang auf dem Sportplatz. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene MV ist beschlussf\u00e4hig. Die MV w\u00e4hlt den Vorstand, die Kassenpr\u00fcfer und den Ehrenrat. Sie kann auch einzelne Organe aus wichtigem Grund abw\u00e4hlen. Die MV wird vom Vorstand geleitet, nicht jedoch bei dessen Wahl. In jeder ordentlichen MV berichtet der Vorstand \u00fcber die geleistete Arbeit, gibt einen Kassenbericht ab und legt vorliegende Antr\u00e4ge zur Beschlussfassung vor. Antr\u00e4ge sind schriftlich zu stellen und m\u00fcssen mindestens 2 Wochen vor dem Termin der MV bei der Gesch\u00e4ftsstelle eingehen. Sp\u00e4ter eingehende Antr\u00e4ge k\u00f6nnen nur als Dringlichkeitsantrag mit besonderer Begr\u00fcndung gestellt werden und sind nur zuzulassen, wenn die MV dies mit einer 2\/3 Mehrheit beschlie\u00dft. Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Geheim wird nur auf Verlangen abgestimmt. \u00dcber jede MV ist ein Protokoll zu fertigen, das vom 1. Vorsitzenden und dem jeweiligen Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll soll sp\u00e4testens 4 Wochen nach der MV im Vereinslokal zur Einsichtnahme ausliegen und kann bei Bedarf auch beim Vorstand angefordert werden.<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 15 Der Vorstand<\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-size: inherit;\">Der Vorstand besteht aus: <\/span><\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"font-size: inherit;\">Vorsitzenden <\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: inherit;\">Vorsitzenden<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: inherit;\">Vorsitzenden<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: inherit;\">Kassierer(in)\/Stellvertreter(in)<\/span><\/li>\n<li>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer(in)<\/li>\n<li>Jugendleiter(in)<\/li>\n<li>Jugendleiter(in)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn 4 der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Fehlen die Stimme des 2. Vorsitzenden und bei dessen Fehlen die Stimme des Kassierers\/der Kassiererin. Der Vorstand vertritt den Verein gem. \u00a7 26 BGB gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand wird von der MV f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist. F\u00fcr bestimmte Aufgaben sind bei bedarf Beisitzer von der MV zu w\u00e4hlen, die den Vorstand zu unterst\u00fctzen haben.<\/p>\n<p><b>\u00a7 15 a Kooptation eines Vorstandsmitgliedes<\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-size: inherit;\">F\u00fcr den Fall, dass ein amtierendes Vorstandsmitglied vorzeitig von seinem Amt zur\u00fccktritt, kann der Vorstand durch Beschluss ein Vereinsmitglied zum Vorstandsmitglied gem. \u00a7 26 BGB berufen. Die Amtszeit dauert f\u00fcr die im \u00a7 15 Abs. 4 festgesetzte Zeit.<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 16 Aufgaben des Vorstands<\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-size: inherit;\">Der Vorstand vertritt den Verein nach innen und au\u00dfen und f\u00fchrt die Beschl\u00fcsse der MV aus. Er leitet den Verein, wie das Wohl der Mitglieder und der Vereinszweck es erfordern. F\u00fcr jedes abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr ist ein Rechenschaftsbericht zu fertigen, der auch den Kassenabschluss enth\u00e4lt. Der Vorstand hat Ehrungen vorzunehmen. Beratungen und Beschl\u00fcsse sind streng vertraulich. \u00dcber Ver\u00f6ffentlichungen entscheidet der Vorstand. Der Vorstand kann andere Personen mit der Wahrnehmung von Interessen beauftragen.<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 17 Der Ehrenrat<\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-size: inherit;\">Jedes Mitglied kann den Ehrenrat anrufen. Er besteht aus mindestens 3 und h\u00f6chstens 5 ordentlichen Mitgliedern, die von der MV f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt werden. Ehrenratsmitglieder d\u00fcrfen nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren. Sind 2 Mitglieder (von 3 Mitgliedern) bzw. 3 Mitglieder (von 4-5 Mitgliedern) anwesend, ist der Ehrenrat beschlussf\u00e4hig. Entscheidungen bed\u00fcrfen immer einer 2\/3 Mehrheit. Der Ehrenrat schlichtet und entscheidet bei vereinsbezogenen Streitigkeiten, \u00fcberpr\u00fcft Bestrafungen, kontrolliert die Einhaltung von Beschl\u00fcssen der MV.<\/span><\/p>\n<h4>Verschiedenes<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 18 Haftung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p><b><\/b>Der Verein haftet im Sinne des \u00a7 31 BGB.<\/p>\n<p><b>\u00a719 Vereinsverm\u00f6gen<\/b><\/p>\n<p><b><\/b>F\u00fcr s\u00e4mtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschlie\u00dflich das Vereinsverm\u00f6gen (Kassenbestand und Inventar). \u00dcbersch\u00fcsse und Gewinne d\u00fcrfen nur zu satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder haben keinen Anteil am Vereinsverm\u00f6gen. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke ist das Verm\u00f6gen zu steuerbeg\u00fcnstigten Zwecken zu verwenden. Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><b>\u00a7 20 Vereinsaufl\u00f6sung<\/b><\/p>\n<p><b><\/b>Die Aufl\u00f6sung ist jederzeit m\u00f6glich. Dar\u00fcber beschlie\u00dft die MV in einer eigens daf\u00fcr einberufenen au\u00dferordentlichen MV mit einer \u00be Mehrheit. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Deutsche Krebshilfe, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat,<\/p>\n<p>oder<\/p>\n<p>an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung des Behindertensports.<\/p>\n<p>Die bisherige Satzung wird durch die am 26.03.2012 beschlossene Satzung aufgehoben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des FV Blau-Weiss Spandau 1903 e.V. 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