Bildungsurlaub für Trainerausbildung
Der BFV wurde von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen als Bildungsveranstalter anerkennt. Arbeitnehmer können somit zur beruflichen Weiterbildung Lehrgänge des BFV besuchen. Anerkannte Maßnahmen sind für 2014 Grundlehrgang, Trainer-C Breitenfußball, C-Lizenz Leistungsfußball und DFB-Torwarttrainer.
Der Bildungsurlaub wird beim Arbeitgeber beantragt. Einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub haben alle Berliner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei Vollzeitbeschäftigung beträgt der mögliche Bildungsurlaub zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren, bei unter 25jährigen zehn Tage im Kalenderjahr.
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub gibt es auf der Homepage des BFV.