Der Ehrenrat nimmt innerhalb eines Vereins eine entscheidende Rolle ein, da er für die Schlichtung und Entscheidung bei Streitigkeiten zuständig ist, die den Verein betreffen. Darüber hinaus obliegt ihm die Überprüfung von Bestrafungen sowie die Kontrolle der Einhaltung von Beschlüssen, die in der Mitgliederversammlung gefasst wurden.

Im Gegensatz zu den Vorstandsmitgliedern gehört der Ehrenrat nicht zum Vorstand des Vereins, sondern besteht aus einer Gruppe von mindestens drei und höchstens fünf ordentlichen Mitgliedern. Diese Mitglieder werden für eine Amtszeit von zwei Jahren auf der Mitgliederversammlung gewählt.

Die Aufgaben des Ehrenrats sind vielfältig und erfordern ein hohes Maß an Verantwortung. Eine seiner Hauptaufgaben besteht darin, bei Streitigkeiten innerhalb des Vereins als unparteiische Instanz zu fungieren und zwischen den beteiligten Parteien zu vermitteln. Dabei ist es wichtig, dass die Ehrenratsmitglieder neutral und objektiv agieren, um gerechte Entscheidungen zu treffen und das Vertrauen der Vereinsmitglieder zu wahren.

Darüber hinaus hat der Ehrenrat die Aufgabe, die Bestrafungen zu überprüfen, die vom Vorstand oder anderen Vereinsorganen verhängt wurden. Dabei geht es darum sicherzustellen, dass die Bestrafungen angemessen und rechtmäßig sind. Falls der Ehrenrat zu dem Schluss kommt, dass eine Bestrafung nicht gerechtfertigt ist, kann er diese aufheben oder abmildern.

Eine weitere wichtige Funktion des Ehrenrats besteht darin, die Einhaltung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu kontrollieren. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins und ihre Beschlüsse sind bindend. Der Ehrenrat hat die Aufgabe sicherzustellen, dass diese Beschlüsse ordnungsgemäß umgesetzt werden und dass keine Verstöße gegen sie vorliegen.

Die Arbeit des Ehrenrats erfordert eine gewisse Expertise und Erfahrung im Vereinsrecht sowie ein fundiertes Verständnis der Vereinssatzung und -ordnung. Daher ist es wichtig, dass die Mitglieder des Ehrenrats über entsprechende Kenntnisse verfügen und ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen.

Die Wahl des Ehrenrats erfolgt in der Mitgliederversammlung, bei der die Mitglieder des Vereins demokratisch über die Besetzung des Gremiums entscheiden. Die Wahlperiode beträgt in der Regel zwei Jahre, um eine kontinuierliche und stabile Arbeit des Ehrenrats zu gewährleisten.

Insgesamt ist der Ehrenrat eine bedeutende Institution innerhalb eines Vereins, die dazu beiträgt, Konflikte zu lösen, die Rechtmäßigkeit von Bestrafungen zu überprüfen und die Einhaltung von Beschlüssen sicherzustellen. Durch seine unabhängige und objektive Arbeitsweise trägt der Ehrenrat zur Stärkung des Vereinslebens bei und sorgt für ein gerechtes und transparentes Vereinsmanagement.

Mitglieder des Ehrenrats

Thomas Schad
Oliver Kotzian
Davy Schroth
Klaus Haferkorn