Jahreshauptversammlung beschließt Satzungsänderungen zum Kinderschutz

Auf der Jahreshauptversammlung des FV Blau-Weiss Spandau 1903 e.V. am 20. März 2026 standen neben den turnusmäßigen Berichten insbesondere grundlegende Satzungsänderungen im Mittelpunkt.

Im Zentrum der Versammlung stand die verbindliche Verankerung von Kinder- und Gewaltschutz in der Satzung. Hintergrund sind die Anforderungen des Landessportbundes Berlin, nach denen ab dem 1. Januar 2027 das Kinderschutzsiegel Voraussetzung für Fördermaßnahmen ist. Mit den einstimmig gefassten Beschlüssen schafft der Verein die formalen Voraussetzungen, um diesen Anforderungen fristgerecht zu entsprechen.

Inhaltlich wurde der Vereinszweck um den ausdrücklichen Schutz vor Gewalt ergänzt. Damit ist nun auch satzungsrechtlich festgeschrieben, was im Vereinsleben des FV Blau-Weiss Spandau 1903 bereits seit langem gilt: Jede Form von körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt wird abgelehnt und der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wird als verbindliche Aufgabe des Vereins verstanden.

Darüber hinaus wurde das Amt einer bzw. eines Kinderschutzbeauftragten in die Satzung aufgenommen. Mit dieser Ergänzung schafft der Verein eine klar benannte Ansprech- und Verantwortungsstruktur, um Fragen des Kinder- und Gewaltschutzes dauerhaft und verbindlich im Vereinsalltag zu verankern. Ein weiterer Beschluss betraf die sprachliche Überarbeitung einzelner Satzungsformulierungen. Dabei wurden ältere Begriffe ersetzt und die Satzung insgesamt an eine zeitgemäße, diskriminierungssensible Sprache angepasst.

Mit den einstimmigen Beschlüssen setzt der FV Blau-Weiss Spandau 1903 ein klares Signal für Verantwortung im Vereinssport und richtet seine Strukturen nach aktuellen sportpolitischen Anforderungen aus.

In den Berichten des Vorstands wurde zudem die insgesamt stabile Entwicklung des Vereins hervorgehoben. Schwerpunkte bleiben insbesondere die Mitgliederentwicklung, die Stärkung der Jugendarbeit sowie infrastrukturelle Maßnahmen.

Das vollständige Protokoll der Versammlung wird zeitnah im Vereinsheim ausgelegt.

– Vorstand –